Erbrecht

Die Erbfolge regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Den engen Verwandten des Verstorbenen steht per Gesetz ein Pflichtteil des Erbes zu, auch wenn ein gültiges Testament existiert. Dabei ist eine bestimmte Rangfolge zu beachten:

Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousins/Cousinen

Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen. Stief- und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Für Familienmitglieder, die den Verstorbenen vor dem Tod gepflegt haben, gilt eine Sonderregelung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu diesem Thema nicht beraten dürfen. Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz